RECHT UND PRÜFPLAN

Welche Anforderungen gelten für Sie?

Anbieter, Dienstleistung und Unternehmensgröße bestimmen die Einordnung. Die technischen Kriterien bleiben auch bei einer gesetzlichen Ausnahme ein sinnvolles Qualitätsziel.

Ihr Website-Profil anpassen
Leer lassen, wenn die rechtlich maßgebliche Zahl noch ungeklärt ist.

Die Auswahl ist eine Zuordnungshilfe. Konzernbezüge, konkrete Vertragsanbahnung und andere sektorspezifische Gesetze können eine gesonderte Prüfung verlangen.

Ihre Einordnung

Anwendbarkeit noch offen

Bitte den tatsächlichen Diensttyp wählen. Ein Online-Vertragsdienst ist anders zu beurteilen als eine reine Informationswebsite oder ein ausschließliches B2B-Angebot.

    Normstand und rechtliche Verbindlichkeit unterscheiden. Die aktuelle BFSGV-Fassung berücksichtigt die Änderung vom 10. Juli 2026. EN 301 549 V4.1.1 wurde am 2. September 2026 veröffentlicht und enthält WCAG 2.2. AccessibleEU erläutert am 7. September 2026, dass die neue Fassung bis zur Fundstellenveröffentlichung im EU-Amtsblatt noch nicht die rechtliche Referenz ersetzt. Die Kommissionsseite zur WAD führt V3.2.1. Für das BFSG sind die funktionalen BFSGV-Anforderungen verbindlich; aus dem Normnamen allein folgt keine pauschale Konformitätsvermutung. Dieses Tool verwendet WCAG 2.2 A/AA als transparentes technisches Ziel und weist zusätzliche Rechtsanforderungen getrennt aus.

    Ihr zugeordneter Anforderungskatalog

    Jedes Kriterium enthält Ziel, Prüfhinweis und eine Primärquelle. Die Auswahl blendet die passenden Bereiche ein; sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.

    1.1.1 TextalternativenA

    Bilder, Grafiken, Icons und andere Nicht-Text-Inhalte brauchen eine Alternative, die denselben Zweck erfüllt. Rein dekorative Bilder werden für Hilfsmittel ausgeblendet. Bei verlinkten Bildern zählt das Linkziel; bei komplexen Grafiken sind die wesentlichen Daten zusätzlich als Text erforderlich.

    So prüfen Sie den Punkt

    Jedes Bild nach seinem Zweck beurteilen. Alttexte mit Screenreader lesen; Diagramme mit einer Text- oder Tabellenfassung vergleichen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.2.1 Aufgezeichnetes Audio und stummes VideoA

    Für reine Audioaufnahmen ist ein gleichwertiges Transkript nötig. Für stumme Videos ist eine gleichwertige zeitbasierte oder textliche Alternative erforderlich, soweit das Medium nicht schon eine klar gekennzeichnete Alternative zu Text ist.

    So prüfen Sie den Punkt

    Alle reinen Audio- und Videoangebote inventarisieren und die inhaltliche Gleichwertigkeit ihrer Alternativen prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.2.2 Untertitel für aufgezeichnete VideosA

    Aufgezeichnete Videos mit relevanter Tonspur brauchen synchronisierte Untertitel. Dazu gehören auch wichtige Geräusche und Sprecherwechsel. Automatisch erzeugte Untertitel sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren.

    So prüfen Sie den Punkt

    Untertitel einschalten und das gesamte Video stichprobenartig mit der Tonspur vergleichen. Ein track-Element allein beweist die Erfüllung nicht.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.2.3 Audiodeskription oder MedienalternativeA

    Wesentliche visuelle Informationen in aufgezeichneten Videos müssen durch Audiodeskription oder eine vollständige Medienalternative zugänglich sein. Die zusätzliche AA-Anforderung 1.2.5 bleibt separat zu erfüllen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Prüfen, ob wichtige visuelle Handlung, Texteinblendungen und Informationen auch ohne Bild nachvollziehbar sind.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.2.4 Untertitel für LiveübertragungenAA

    Livevideo mit Ton benötigt synchronisierte Untertitel. Ein nachträgliches Transkript ersetzt diese Anforderung für die Liveübertragung nicht.

    So prüfen Sie den Punkt

    Liveangebot einschließlich Untertitelkanal prüfen; Zuständigkeit und Qualitätssicherung dokumentieren.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.2.5 Audiodeskription aufgezeichneter VideosAA

    Wichtige visuelle Informationen in aufgezeichnetem synchronisiertem Video müssen akustisch vermittelt werden. Sind sie bereits vollständig in der Haupttonspur enthalten, kann diese genügen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Video ohne Sicht auf das Bild prüfen. Unabhängig vom Vorhandensein eines Transkripts kontrollieren, ob alle wichtigen visuellen Informationen hörbar sind.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.3.1 Struktur und BeziehungenA

    Überschriften, Listen, Tabellen, Gruppen und Formularbezüge müssen programmatisch erkennbar oder ausdrücklich als Text verfügbar sein. Ein optisch fett gesetzter Absatz ersetzt keine semantische Überschrift.

    So prüfen Sie den Punkt

    Überschriftenstruktur, Listensemantik, Tabellenköpfe und Formulargruppen mit Hilfsmitteln kontrollieren. Nicht jede übersprungene Überschriftenebene ist automatisch ein Verstoß.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.3.2 Sinnvolle LesereihenfolgeA

    Wenn die Reihenfolge den Sinn verändert, muss die programmatisch ermittelte Lesereihenfolge diesen Sinn erhalten. CSS-Positionierung darf den Zusammenhang nicht zerstören.

    So prüfen Sie den Punkt

    DOM- und Screenreader-Reihenfolge mit der visuellen Reihenfolge vergleichen, besonders bei Spalten und responsiven Umsortierungen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.3.3 Hinweise ohne reine SinnesmerkmaleA

    Anweisungen dürfen sich nicht allein auf Farbe, Form, Position oder Ton beziehen. „Klicken Sie auf den grünen Kreis rechts“ braucht zusätzlich eine eindeutige Bezeichnung.

    So prüfen Sie den Punkt

    Hilfen, Validierung und Bedienanweisungen auf eindeutige Textbezüge prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.3.4 BildschirmausrichtungAA

    Inhalte und Bedienung dürfen nicht ohne wesentlichen sachlichen Grund auf Hoch- oder Querformat beschränkt sein.

    So prüfen Sie den Punkt

    Auf Mobilgeräten in beiden Ausrichtungen prüfen; echte fachliche Ausnahmen begründen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.3.5 Zweck persönlicher EingabenAA

    Eingaben zu persönlichen Daten müssen ihren Zweck programmatisch erkennen lassen, soweit der Zweck im WCAG-Katalog enthalten ist. Dafür eignen sich passende autocomplete-Tokens.

    So prüfen Sie den Punkt

    Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Zahlungsdaten prüfen. Korrekte Tokens sowie funktionierende Autovervollständigung kontrollieren.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.1 Information unabhängig von FarbeA

    Farbe darf nicht das einzige Mittel sein, um Bedeutung, Status oder Handlung zu vermitteln. Fehler und Ampelzustände benötigen auch Text oder andere erkennbare Merkmale.

    So prüfen Sie den Punkt

    Oberfläche in Graustufen betrachten. Fehler, Pflichtfelder, Diagramme und Statusanzeigen ohne Farbinformation nachvollziehen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.2 Automatisch startender TonA

    Automatisch startender Ton, der länger als drei Sekunden läuft, muss abschaltbar oder unabhängig von der Systemlautstärke regelbar sein.

    So prüfen Sie den Punkt

    Seiten neu laden und sämtliche automatisch beginnenden Medien einschließlich Werbeeinbindungen prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.3 TextkontrastAA

    Text benötigt normalerweise mindestens 4,5:1 Kontrast. Für großen Text gelten 3:1: ab 18 pt normal oder 14 pt fett. Es gibt eng begrenzte Ausnahmen, etwa Logos und inaktive Elemente.

    So prüfen Sie den Punkt

    Alle Zustände und beide Farbschemata messen. Hintergrundbilder, Transparenz, Hover, Fokus und Fehlerzustände berücksichtigen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.4 Textvergrößerung bis 200 ProzentAA

    Text muss sich ohne Hilfsmittel bis 200 Prozent vergrößern lassen, ohne Inhalt oder Funktionen zu verlieren. Eigene A+/A−-Tasten sind Komfort und ersetzen Browserzoom nicht.

    So prüfen Sie den Punkt

    Browserzoom und, soweit vorhanden, reine Textvergrößerung prüfen. Auf abgeschnittene Felder, Schaltflächen und Dialoge achten.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.5 Echter Text statt TextbilderAA

    Text soll als Text verfügbar sein, wenn die Gestaltung technisch erreichbar ist. Wesentliche oder anpassbare Textbilder, beispielsweise bestimmte Logos, können ausgenommen sein.

    So prüfen Sie den Punkt

    Banner, Infografiken und Schaltflächen auf eingebrannten Text prüfen; gleichwertige echte Texte und Anpassbarkeit kontrollieren.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.10 Umbruch bei 320 CSS-PixelnAA

    Bei vertikalem Scrollen muss Inhalt grundsätzlich bei einer Breite von 320 CSS-Pixeln ohne zusätzliches horizontales Scrollen nutzbar sein. Ausgenommen sind Inhalte, die eine zweidimensionale Anordnung tatsächlich benötigen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Bei 320 CSS-Pixeln und bei 400 Prozent Zoom auf einer 1280-Pixel-Ausgangsbreite prüfen. Datentabellen nicht pauschal als Ausnahme für die ganze Seite verwenden.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.11 Kontrast von Bedienelementen und GrafikenAA

    Für die Erkennbarkeit notwendige Teile von Bedienelementen, Zuständen und inhaltlichen Grafiken brauchen grundsätzlich 3:1 Kontrast zu angrenzenden Farben.

    So prüfen Sie den Punkt

    Eingabefeldgrenzen, Checkboxen, eigene Fokusindikatoren, Icons und Diagramme in relevanten Zuständen messen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.12 Anpassbare TextabständeAA

    Inhalte müssen nutzbar bleiben, wenn Zeilenhöhe auf 1,5, Absatzabstand auf 2, Buchstabenabstand auf 0,12 und Wortabstand auf 0,16 der Schriftgröße eingestellt werden.

    So prüfen Sie den Punkt

    Diese Werte per lokaler Benutzerformatierung setzen und alle Ansichten auf Überdeckung und Inhaltsverlust prüfen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    1.4.13 Inhalte bei Hover und FokusAA

    Zusätzliche Inhalte wie eigene Tooltips müssen, soweit das Kriterium greift, wegklickbar bzw. schließbar, mit dem Zeiger erreichbar und ausreichend lange sichtbar sein.

    So prüfen Sie den Punkt

    Tooltip mit Maus und Tastatur öffnen. Escape, Zeigerwechsel zum Tooltip und dauerhafte Sichtbarkeit testen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.1.1 Vollständige TastaturbedienungA

    Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein, außer Funktionen, deren Eingabe ihrem Wesen nach einen Bewegungsverlauf verlangt. Eine Tastaturalternative darf keine ungewöhnlich präzise zeitliche Eingabe verlangen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Alle Wege ohne Maus durchlaufen: Navigation, Menüs, Filter, Dialoge, Formulare, Upload und Abschluss.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.1.2 Keine TastaturfalleA

    Der Tastaturfokus muss jedes Element wieder verlassen können. Wenn dafür ein besonderer Weg notwendig ist, muss dieser erklärt werden.

    So prüfen Sie den Punkt

    Dialoge, eingebettete Inhalte, Medien und Editoren betreten und wieder verlassen. Fokus-Rückgabe beim Schließen prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.1.4 Einzelzeichen-TastenkürzelA

    Tastenkürzel aus einzelnen Buchstaben, Ziffern oder Satzzeichen müssen abschaltbar, umbelegbar oder auf das fokussierte Element begrenzt sein.

    So prüfen Sie den Punkt

    Kürzel mit Spracheingabe und während Texteingaben prüfen; Abschalt- oder Umbelegungsoption dokumentieren.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.2.1 Anpassbare ZeitbegrenzungenA

    Zeitlimits müssen grundsätzlich abschaltbar, anpassbar oder rechtzeitig verlängerbar sein. Ausnahmen, etwa wesentliche Echtzeitvorgänge, sind eng begrenzt.

    So prüfen Sie den Punkt

    Sitzungsablauf und Formularfristen testen. Für Verlängerung mindestens 20 Sekunden Reaktionszeit und regelmäßig mögliche Wiederholung prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.2.2 Bewegungen pausieren und ausblendenA

    Automatisch bewegte, blinkende oder scrollende Inhalte, die länger als fünf Sekunden laufen, benötigen grundsätzlich eine Pause-, Stopp- oder Ausblendmöglichkeit. Für automatische Aktualisierungen gelten entsprechende Regeln.

    So prüfen Sie den Punkt

    Karussells, Lauftexte und Liveanzeigen kontrollieren. Ein Reduced-Motion-Stil allein ersetzt nicht jede erforderliche Bedienmöglichkeit.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.3.1 Keine gefährlichen BlitzeA

    Inhalte dürfen nicht mehr als dreimal pro Sekunde blitzen, sofern sie nicht unter den festgelegten allgemeinen und roten Blitzschwellen bleiben.

    So prüfen Sie den Punkt

    Animationen und Videos bei Verdacht mit einem geeigneten Analyseverfahren prüfen; bloßes Anschauen beweist die Einhaltung nicht.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.4.1 Wiederholte Bereiche überspringenA

    Wiederkehrende Inhalte müssen übersprungen werden können. Sprunglinks, geeignete Überschriften und andere nachvollziehbare Mechanismen können dazu beitragen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Tastaturstart und Navigation mit Hilfsmitteln prüfen. Vorhandene Sprunglinks müssen sichtbar werden und ihr Ziel tatsächlich erreichen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.4.2 Beschreibende SeitentitelA

    Jede Seite benötigt einen Titel, der Thema oder Zweck beschreibt. Ein vorhandenes title-Element ist nur ein formaler Teilnachweis.

    So prüfen Sie den Punkt

    Titel aller Seitentypen und dynamischer Zustände auf Aussagekraft und Unterscheidbarkeit prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.4.3 Sinnvolle FokusreihenfolgeA

    Die Reihenfolge fokussierbarer Elemente muss Bedeutung und Bedienbarkeit erhalten. Positive tabindex-Werte sind ein Warnsignal, kein alleiniger Konformitätsentscheid.

    So prüfen Sie den Punkt

    Mit Tab und Umschalt+Tab durch die Seite gehen. Nach Dialogen, dynamischen Ergänzungen und Fehlern auf sinnvolle Fokuspositionen achten.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.4.4 Erkennbarer LinkzweckA

    Der Zweck eines Links muss aus seiner Beschriftung oder seinem programmatisch verbundenen Kontext erkennbar sein, abgesehen von ausdrücklich mehrdeutigen Inhalten.

    So prüfen Sie den Punkt

    Links einzeln und im Screenreader-Kontext lesen. Identische Beschriftungen mit unterschiedlichen Zielen gezielt prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.4.5 Mehrere Wege zu SeitenAA

    Innerhalb eines Seitenbestands soll es mehr als einen Weg geben, eine Seite zu finden, soweit sie nicht Teil eines Prozesses oder dessen Ergebnis ist.

    So prüfen Sie den Punkt

    Navigation plus Suche, Sitemap, Inhaltsverzeichnis oder weitere passende Wege prüfen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und LabelsAA

    Vorhandene Überschriften und Beschriftungen müssen Thema oder Zweck beschreiben. Das Vorhandensein und die programmatische Zuordnung sind zusätzlich über andere Kriterien zu beurteilen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Überschriften, Gruppen, Felder und Schaltflächen ohne Layoutkontext auf Verständlichkeit prüfen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.4.7 Sichtbarer TastaturfokusAA

    Tastaturbedienende müssen den aktuellen Fokus sehen können. Eigene Gestaltung darf den Fokusindikator nicht vollständig entfernen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Jedes interaktive Element fokussieren, einschließlich Fehler-, Hover- und Dunkelzuständen. Den tatsächlichen Browserzustand kontrollieren.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.4.11 Fokus nicht vollständig verdecktAA · 2.2

    Ein fokussiertes Element darf durch vom Autor erzeugte Inhalte nicht vollständig verdeckt werden. Sticky-Leisten, Cookiebanner und Dialoge sind typische Problemstellen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Tastaturwege bei Zoom und auf kleinen Displays prüfen. Auch tiefe Sprungziele und Elemente hinter festen Leisten kontrollieren.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.5.1 Alternative zu komplexen ZeigergestenA

    Funktionen mit Mehrpunkt- oder pfadbasierten Gesten brauchen grundsätzlich eine Alternative mit einem einzelnen Zeiger ohne vorgegebenen Pfad.

    So prüfen Sie den Punkt

    Karten, Zoom, Slider und Gesten mit einem Finger bzw. einfachem Klicken bedienen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.5.2 Zeigeraktionen abbrechenA

    Einzelzeigeraktionen müssen unbeabsichtigte Auslösungen verhindern oder rückgängig machen können. In der Regel soll die Auslösung beim Loslassen erfolgen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Zeiger drücken, aus dem Ziel bewegen und loslassen. Abbruch- und Rückgängigwege kontrollieren.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.5.3 Sichtbare Beschriftung im zugänglichen NamenA

    Der zugängliche Name eines Bedienelements muss die sichtbare Textbeschriftung enthalten. Das ermöglicht eine verlässliche Steuerung per Spracheingabe.

    So prüfen Sie den Punkt

    Sichtbaren Text mit Accessible Name vergleichen, besonders bei aria-label und grafischen Schaltflächen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.5.4 Alternative zu GerätebewegungA

    Funktionen, die durch Bewegung von Gerät oder Person ausgelöst werden, benötigen grundsätzlich eine normale Bedienalternative und eine Abschaltmöglichkeit.

    So prüfen Sie den Punkt

    Schütteln, Kippen und ähnliche Eingaben identifizieren; Alternative und Deaktivierung testen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.5.7 Alternative zu ZiehbewegungenAA · 2.2

    Funktionen mit Ziehbewegung brauchen grundsätzlich eine Alternative mit einem einzelnen Zeiger ohne Ziehen. Eine reine Tastaturalternative deckt dieses Kriterium nicht vollständig ab.

    So prüfen Sie den Punkt

    Sortierung und Schieberegler über einfache Klick-/Tipptasten bedienen; Drag & Drop als Zusatz behandeln.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    2.5.8 Mindestgröße von ZielenAA · 2.2

    Zeigerziele sollen mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß sein oder die definierten Abstands- bzw. Ausnahmebedingungen erfüllen. Größere Ziele, etwa 44 × 44, sind eine sinnvolle Gestaltungsempfehlung.

    So prüfen Sie den Punkt

    Zielabmessungen und Abstände im gerenderten Zustand messen. Inline-Textlinks und andere definierte Ausnahmen korrekt berücksichtigen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.1.1 Hauptsprache der SeiteA

    Die überwiegende natürliche Sprache muss programmatisch erkennbar sein, gewöhnlich über das lang-Attribut am html-Element.

    So prüfen Sie den Punkt

    Sprachcode und tatsächliche Sprache vergleichen. Aussprache mit Screenreader prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.1.2 Sprachwechsel kennzeichnenAA

    Sprachwechsel innerhalb von Texten müssen programmatisch gekennzeichnet sein, soweit nicht eine definierte Ausnahme wie ein Eigenname greift.

    So prüfen Sie den Punkt

    Fremdsprachige Absätze, Zitate und längere Textteile auf passende lang-Attribute prüfen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.2.1 Kein unerwarteter Kontextwechsel bei FokusA

    Bloßes Fokussieren eines Elements darf keinen unerwarteten Kontextwechsel auslösen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Alle Elemente per Tastatur fokussieren; automatische Weiterleitung, Fensteröffnung und Fokusversetzung prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.2.2 Vorhersehbare Reaktion auf EingabenA

    Eine Eingabe oder Auswahl darf nicht ohne vorherige Information unerwartet den Kontext wechseln.

    So prüfen Sie den Punkt

    Auswahllisten, Checkboxen und Formularfelder verändern. Automatisches Absenden oder Seitenwechsel auf Verständlichkeit prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.2.3 Konsistente NavigationAA

    Wiederholte Navigation innerhalb eines Seitenbestands muss in gleichbleibender relativer Reihenfolge erscheinen, sofern Nutzende die Änderung nicht selbst auslösen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Mehrere Seitentypen einschließlich Fehlerseiten vergleichen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.2.4 Konsistente BezeichnungenAA

    Gleichartige Funktionen müssen innerhalb des Seitenbestands konsistent benannt werden.

    So prüfen Sie den Punkt

    Suche, Download, Kontakt und andere wiederkehrende Funktionen auf einheitliche Benennung kontrollieren.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.2.6 Konsistent platzierte HilfeA · 2.2

    Wenn bestimmte Hilfemöglichkeiten wiederholt angeboten werden, müssen sie in gleichbleibender relativer Reihenfolge erscheinen. Das Kriterium verlangt nicht generell die Einführung eines Hilfedienstes.

    So prüfen Sie den Punkt

    Kontaktmöglichkeiten, Selbsthilfe und Support über die relevanten Seiten vergleichen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.3.1 Fehler erkennen und benennenA

    Automatisch erkannte Eingabefehler müssen benannt und in Text beschrieben werden. Farbe oder ein unbeschriftetes Symbol reichen nicht.

    So prüfen Sie den Punkt

    Leere, fehlerhafte und widersprüchliche Eingaben absenden; Feldzuordnung und Fehlermeldungen mit Screenreader prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.3.2 Beschriftungen und EingabehinweiseA

    Für Eingaben müssen erforderliche Beschriftungen oder Anweisungen bereitstehen. Placeholder allein verschwindet während der Eingabe und ist häufig unzureichend.

    So prüfen Sie den Punkt

    Pflichtangaben, Formate, Labels und Hilfetexte vor sowie während der Eingabe prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.3.3 KorrekturvorschlägeAA

    Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und ein Korrekturvorschlag bekannt ist, muss dieser angezeigt werden, sofern Sicherheit oder Zweck dadurch nicht gefährdet werden.

    So prüfen Sie den Punkt

    Fehler gezielt auslösen; verständliche und praktisch nutzbare Korrekturhinweise prüfen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.3.4 Fehler bei wichtigen Vorgängen vermeidenAA

    Bei rechtlichen, finanziellen und bestimmten datenverändernden Vorgängen braucht es mindestens eine geeignete Absicherung: Rückgängigmachen, Prüfen/Korrigieren oder Bestätigung.

    So prüfen Sie den Punkt

    Kauf, Vertragsabschluss und wichtige Löschvorgänge vollständig testen. Bestätigungs- und Korrekturwege dokumentieren.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.3.7 Keine unnötige MehrfacheingabeA · 2.2

    Bereits im selben Prozess eingegebene Informationen sollen automatisch verfügbar oder auswählbar sein, soweit keine wesentliche, sicherheitsbedingte oder zeitliche Ausnahme greift.

    So prüfen Sie den Punkt

    Mehrschrittformulare durchlaufen. Wiederholte Adress- und Identitätsangaben sowie den Rückweg prüfen.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    3.3.8 Zugängliche AuthentifizierungAA · 2.2

    Anmeldung darf keinen kognitiven Funktionstest voraussetzen, außer es gibt eine zulässige Alternative oder Unterstützung. Einfügen, Passwortmanager und automatisch übernommene Einmalcodes müssen praktisch nutzbar sein.

    So prüfen Sie den Punkt

    Anmeldung ohne Merken und Abtippen testen. Codeeinfügen und Autovervollständigung zulassen; CAPTCHA und rätselartige Aufgaben auf zulässige Alternativen prüfen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    4.1.2 Name, Rolle und WertA

    Bedienelemente brauchen programmatisch verfügbare Namen, Rollen, Zustände und Werte. Änderungen müssen Hilfsmitteln mitgeteilt werden. Native Elemente sind meist die verlässlichste Grundlage.

    So prüfen Sie den Punkt

    Accessible Tree und Screenreader prüfen; eigene Widgets, aria-expanded, Zustände und Namen kontrollieren.

    Prüfgewicht: 3 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    4.1.3 Statusmeldungen für HilfsmittelAA

    Statusmeldungen müssen ohne Fokuswechsel programmatisch erkennbar sein, soweit das Kriterium greift. Beispiele sind Suchergebniszahlen und Erfolgsmeldungen.

    So prüfen Sie den Punkt

    Dynamische Meldungen auslösen und mit Screenreader prüfen. Passende status-/alert- bzw. Live-Regionen verwenden, ohne jede Änderung laut vorzulesen.

    Prüfgewicht: 2 · Bereich: common

    Primärquelle zum Kriterium →
    Recherchequellen und Landeszuordnung2026-10-07

    Recherchierter Stand, keine automatische Rechtsaktualisierung. Änderungen müssen anhand der amtlichen Quellen nachgeführt werden. Für Landesprofile sind zusätzliche Detailpflichten noch gesondert zu prüfen.

    Amtliche Anlaufstellen der Länder

    • Baden-Württemberg · L-BGG und Landesvorgaben zur medialen Barrierefreiheit
    • Bayern · BayBGG und Bayerische Digitalverordnung (BayDiV)
    • Berlin · Barrierefreie IKT Gesetz Berlin (BIKTG Bln)
    • Brandenburg · BbgBGG und Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
    • Bremen · Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz und landesrechtliche IT-Vorgaben
    • Hamburg · Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz und HmbBITVO
    • Hessen · HessBGG und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT)
    • Mecklenburg-Vorpommern · LBGG M-V und Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung M-V
    • Niedersachsen · NBGG und Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik
    • Nordrhein-Westfalen · BGG NRW und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW
    • Rheinland-Pfalz · Landesinklusionsgesetz und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP)
    • Saarland · Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz und landesrechtliche IT-Vorgaben
    • Sachsen · Barrierefreie-Websites-Gesetz und landesrechtliche Verordnung
    • Sachsen-Anhalt · BGG LSA und Behindertengleichstellungsverordnung LSA
    • Schleswig-Holstein · LBGG und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Schleswig-Holstein
    • Thüringen · ThürGIG und Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung