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BARRIEREFREIHEIT · DEUTSCHLAND / EU
Finden Sie technische Barrieren, ordnen Sie Ihre Anforderungen ein und dokumentieren Sie die nächsten Schritte.
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RECHT UND PRÜFPLAN
Anbieter, Dienstleistung und Unternehmensgröße bestimmen die Einordnung. Die technischen Kriterien bleiben auch bei einer gesetzlichen Ausnahme ein sinnvolles Qualitätsziel.
Bitte den tatsächlichen Diensttyp wählen. Ein Online-Vertragsdienst ist anders zu beurteilen als eine reine Informationswebsite oder ein ausschließliches B2B-Angebot.
Ausnahmen für bestimmte Altinhalte, fremde Inhalte außerhalb der Kontrolle, Archive sowie grundlegende Veränderung oder unverhältnismäßige Belastung gelten nur unter ihren jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Eine alte Website ist nicht pauschal bis 2030 befreit. Die Übergangsbestimmungen des § 38 BFSG betreffen bestimmte eingesetzte Produkte und bestehende Verträge. Ausnahmen werden hier nie automatisch als bestanden gewertet.
Weniger als 10 Beschäftigte UND entweder Jahresumsatz höchstens 2 Mio. EUR ODER Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR. Die Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt für Dienstleistungen, nicht als generelle Befreiung für erfasste Produkte. Unternehmensverbünde, Berechnung und weitere Rechtsgrundlagen müssen gesondert geklärt werden.
Bei öffentlichen Stellen entscheidet die einschlägige Bundes- oder Landesgrundlage. Die Kleinstunternehmens-Ausnahme ersetzt diese Pflichten nicht. Für kommunale Unternehmen und andere organisatorische Mischfälle muss zusätzlich geklärt werden, ob sie eine öffentliche Stelle sind und ob sie erfasste Verbraucherdienstleistungen anbieten.
4.1.1 Parsing gehört zur älteren WCAG-2.1-Basis und wurde aus WCAG 2.2 entfernt. Die ältere Normfassung und insbesondere die Auswirkungen auf Name, Rolle, Wert bleiben bei der rechtlichen Zuordnung zu beachten. Das Tool bewertet doppelte IDs nicht pauschal als einen eigenständigen WCAG-2.2-Verstoß.
Schrift- und Farbtasten sind hilfreiche Komfortfunktionen. Sie beheben keine unzugängliche Semantik, Tastaturfalle oder unzugänglichen Vertragsanbahnung. Entscheidend sind die tatsächlichen Inhalte und Abläufe; ein Overlay ist kein Konformitätsnachweis.
Jedes Kriterium enthält Ziel, Prüfhinweis und eine Primärquelle. Die Auswahl blendet die passenden Bereiche ein; sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.
Bilder, Grafiken, Icons und andere Nicht-Text-Inhalte brauchen eine Alternative, die denselben Zweck erfüllt. Rein dekorative Bilder werden für Hilfsmittel ausgeblendet. Bei verlinkten Bildern zählt das Linkziel; bei komplexen Grafiken sind die wesentlichen Daten zusätzlich als Text erforderlich.
Jedes Bild nach seinem Zweck beurteilen. Alttexte mit Screenreader lesen; Diagramme mit einer Text- oder Tabellenfassung vergleichen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Für reine Audioaufnahmen ist ein gleichwertiges Transkript nötig. Für stumme Videos ist eine gleichwertige zeitbasierte oder textliche Alternative erforderlich, soweit das Medium nicht schon eine klar gekennzeichnete Alternative zu Text ist.
Alle reinen Audio- und Videoangebote inventarisieren und die inhaltliche Gleichwertigkeit ihrer Alternativen prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Aufgezeichnete Videos mit relevanter Tonspur brauchen synchronisierte Untertitel. Dazu gehören auch wichtige Geräusche und Sprecherwechsel. Automatisch erzeugte Untertitel sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren.
Untertitel einschalten und das gesamte Video stichprobenartig mit der Tonspur vergleichen. Ein track-Element allein beweist die Erfüllung nicht.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Wesentliche visuelle Informationen in aufgezeichneten Videos müssen durch Audiodeskription oder eine vollständige Medienalternative zugänglich sein. Die zusätzliche AA-Anforderung 1.2.5 bleibt separat zu erfüllen.
Prüfen, ob wichtige visuelle Handlung, Texteinblendungen und Informationen auch ohne Bild nachvollziehbar sind.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Livevideo mit Ton benötigt synchronisierte Untertitel. Ein nachträgliches Transkript ersetzt diese Anforderung für die Liveübertragung nicht.
Liveangebot einschließlich Untertitelkanal prüfen; Zuständigkeit und Qualitätssicherung dokumentieren.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Wichtige visuelle Informationen in aufgezeichnetem synchronisiertem Video müssen akustisch vermittelt werden. Sind sie bereits vollständig in der Haupttonspur enthalten, kann diese genügen.
Video ohne Sicht auf das Bild prüfen. Unabhängig vom Vorhandensein eines Transkripts kontrollieren, ob alle wichtigen visuellen Informationen hörbar sind.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Überschriften, Listen, Tabellen, Gruppen und Formularbezüge müssen programmatisch erkennbar oder ausdrücklich als Text verfügbar sein. Ein optisch fett gesetzter Absatz ersetzt keine semantische Überschrift.
Überschriftenstruktur, Listensemantik, Tabellenköpfe und Formulargruppen mit Hilfsmitteln kontrollieren. Nicht jede übersprungene Überschriftenebene ist automatisch ein Verstoß.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Wenn die Reihenfolge den Sinn verändert, muss die programmatisch ermittelte Lesereihenfolge diesen Sinn erhalten. CSS-Positionierung darf den Zusammenhang nicht zerstören.
DOM- und Screenreader-Reihenfolge mit der visuellen Reihenfolge vergleichen, besonders bei Spalten und responsiven Umsortierungen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Anweisungen dürfen sich nicht allein auf Farbe, Form, Position oder Ton beziehen. „Klicken Sie auf den grünen Kreis rechts“ braucht zusätzlich eine eindeutige Bezeichnung.
Hilfen, Validierung und Bedienanweisungen auf eindeutige Textbezüge prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Inhalte und Bedienung dürfen nicht ohne wesentlichen sachlichen Grund auf Hoch- oder Querformat beschränkt sein.
Auf Mobilgeräten in beiden Ausrichtungen prüfen; echte fachliche Ausnahmen begründen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Eingaben zu persönlichen Daten müssen ihren Zweck programmatisch erkennen lassen, soweit der Zweck im WCAG-Katalog enthalten ist. Dafür eignen sich passende autocomplete-Tokens.
Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Zahlungsdaten prüfen. Korrekte Tokens sowie funktionierende Autovervollständigung kontrollieren.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Farbe darf nicht das einzige Mittel sein, um Bedeutung, Status oder Handlung zu vermitteln. Fehler und Ampelzustände benötigen auch Text oder andere erkennbare Merkmale.
Oberfläche in Graustufen betrachten. Fehler, Pflichtfelder, Diagramme und Statusanzeigen ohne Farbinformation nachvollziehen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Automatisch startender Ton, der länger als drei Sekunden läuft, muss abschaltbar oder unabhängig von der Systemlautstärke regelbar sein.
Seiten neu laden und sämtliche automatisch beginnenden Medien einschließlich Werbeeinbindungen prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Text benötigt normalerweise mindestens 4,5:1 Kontrast. Für großen Text gelten 3:1: ab 18 pt normal oder 14 pt fett. Es gibt eng begrenzte Ausnahmen, etwa Logos und inaktive Elemente.
Alle Zustände und beide Farbschemata messen. Hintergrundbilder, Transparenz, Hover, Fokus und Fehlerzustände berücksichtigen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Text muss sich ohne Hilfsmittel bis 200 Prozent vergrößern lassen, ohne Inhalt oder Funktionen zu verlieren. Eigene A+/A−-Tasten sind Komfort und ersetzen Browserzoom nicht.
Browserzoom und, soweit vorhanden, reine Textvergrößerung prüfen. Auf abgeschnittene Felder, Schaltflächen und Dialoge achten.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Text soll als Text verfügbar sein, wenn die Gestaltung technisch erreichbar ist. Wesentliche oder anpassbare Textbilder, beispielsweise bestimmte Logos, können ausgenommen sein.
Banner, Infografiken und Schaltflächen auf eingebrannten Text prüfen; gleichwertige echte Texte und Anpassbarkeit kontrollieren.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Bei vertikalem Scrollen muss Inhalt grundsätzlich bei einer Breite von 320 CSS-Pixeln ohne zusätzliches horizontales Scrollen nutzbar sein. Ausgenommen sind Inhalte, die eine zweidimensionale Anordnung tatsächlich benötigen.
Bei 320 CSS-Pixeln und bei 400 Prozent Zoom auf einer 1280-Pixel-Ausgangsbreite prüfen. Datentabellen nicht pauschal als Ausnahme für die ganze Seite verwenden.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Für die Erkennbarkeit notwendige Teile von Bedienelementen, Zuständen und inhaltlichen Grafiken brauchen grundsätzlich 3:1 Kontrast zu angrenzenden Farben.
Eingabefeldgrenzen, Checkboxen, eigene Fokusindikatoren, Icons und Diagramme in relevanten Zuständen messen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Inhalte müssen nutzbar bleiben, wenn Zeilenhöhe auf 1,5, Absatzabstand auf 2, Buchstabenabstand auf 0,12 und Wortabstand auf 0,16 der Schriftgröße eingestellt werden.
Diese Werte per lokaler Benutzerformatierung setzen und alle Ansichten auf Überdeckung und Inhaltsverlust prüfen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Zusätzliche Inhalte wie eigene Tooltips müssen, soweit das Kriterium greift, wegklickbar bzw. schließbar, mit dem Zeiger erreichbar und ausreichend lange sichtbar sein.
Tooltip mit Maus und Tastatur öffnen. Escape, Zeigerwechsel zum Tooltip und dauerhafte Sichtbarkeit testen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein, außer Funktionen, deren Eingabe ihrem Wesen nach einen Bewegungsverlauf verlangt. Eine Tastaturalternative darf keine ungewöhnlich präzise zeitliche Eingabe verlangen.
Alle Wege ohne Maus durchlaufen: Navigation, Menüs, Filter, Dialoge, Formulare, Upload und Abschluss.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Der Tastaturfokus muss jedes Element wieder verlassen können. Wenn dafür ein besonderer Weg notwendig ist, muss dieser erklärt werden.
Dialoge, eingebettete Inhalte, Medien und Editoren betreten und wieder verlassen. Fokus-Rückgabe beim Schließen prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Tastenkürzel aus einzelnen Buchstaben, Ziffern oder Satzzeichen müssen abschaltbar, umbelegbar oder auf das fokussierte Element begrenzt sein.
Kürzel mit Spracheingabe und während Texteingaben prüfen; Abschalt- oder Umbelegungsoption dokumentieren.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Zeitlimits müssen grundsätzlich abschaltbar, anpassbar oder rechtzeitig verlängerbar sein. Ausnahmen, etwa wesentliche Echtzeitvorgänge, sind eng begrenzt.
Sitzungsablauf und Formularfristen testen. Für Verlängerung mindestens 20 Sekunden Reaktionszeit und regelmäßig mögliche Wiederholung prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Automatisch bewegte, blinkende oder scrollende Inhalte, die länger als fünf Sekunden laufen, benötigen grundsätzlich eine Pause-, Stopp- oder Ausblendmöglichkeit. Für automatische Aktualisierungen gelten entsprechende Regeln.
Karussells, Lauftexte und Liveanzeigen kontrollieren. Ein Reduced-Motion-Stil allein ersetzt nicht jede erforderliche Bedienmöglichkeit.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Inhalte dürfen nicht mehr als dreimal pro Sekunde blitzen, sofern sie nicht unter den festgelegten allgemeinen und roten Blitzschwellen bleiben.
Animationen und Videos bei Verdacht mit einem geeigneten Analyseverfahren prüfen; bloßes Anschauen beweist die Einhaltung nicht.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Wiederkehrende Inhalte müssen übersprungen werden können. Sprunglinks, geeignete Überschriften und andere nachvollziehbare Mechanismen können dazu beitragen.
Tastaturstart und Navigation mit Hilfsmitteln prüfen. Vorhandene Sprunglinks müssen sichtbar werden und ihr Ziel tatsächlich erreichen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Jede Seite benötigt einen Titel, der Thema oder Zweck beschreibt. Ein vorhandenes title-Element ist nur ein formaler Teilnachweis.
Titel aller Seitentypen und dynamischer Zustände auf Aussagekraft und Unterscheidbarkeit prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Die Reihenfolge fokussierbarer Elemente muss Bedeutung und Bedienbarkeit erhalten. Positive tabindex-Werte sind ein Warnsignal, kein alleiniger Konformitätsentscheid.
Mit Tab und Umschalt+Tab durch die Seite gehen. Nach Dialogen, dynamischen Ergänzungen und Fehlern auf sinnvolle Fokuspositionen achten.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Der Zweck eines Links muss aus seiner Beschriftung oder seinem programmatisch verbundenen Kontext erkennbar sein, abgesehen von ausdrücklich mehrdeutigen Inhalten.
Links einzeln und im Screenreader-Kontext lesen. Identische Beschriftungen mit unterschiedlichen Zielen gezielt prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Innerhalb eines Seitenbestands soll es mehr als einen Weg geben, eine Seite zu finden, soweit sie nicht Teil eines Prozesses oder dessen Ergebnis ist.
Navigation plus Suche, Sitemap, Inhaltsverzeichnis oder weitere passende Wege prüfen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Vorhandene Überschriften und Beschriftungen müssen Thema oder Zweck beschreiben. Das Vorhandensein und die programmatische Zuordnung sind zusätzlich über andere Kriterien zu beurteilen.
Überschriften, Gruppen, Felder und Schaltflächen ohne Layoutkontext auf Verständlichkeit prüfen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Tastaturbedienende müssen den aktuellen Fokus sehen können. Eigene Gestaltung darf den Fokusindikator nicht vollständig entfernen.
Jedes interaktive Element fokussieren, einschließlich Fehler-, Hover- und Dunkelzuständen. Den tatsächlichen Browserzustand kontrollieren.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Ein fokussiertes Element darf durch vom Autor erzeugte Inhalte nicht vollständig verdeckt werden. Sticky-Leisten, Cookiebanner und Dialoge sind typische Problemstellen.
Tastaturwege bei Zoom und auf kleinen Displays prüfen. Auch tiefe Sprungziele und Elemente hinter festen Leisten kontrollieren.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Funktionen mit Mehrpunkt- oder pfadbasierten Gesten brauchen grundsätzlich eine Alternative mit einem einzelnen Zeiger ohne vorgegebenen Pfad.
Karten, Zoom, Slider und Gesten mit einem Finger bzw. einfachem Klicken bedienen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Einzelzeigeraktionen müssen unbeabsichtigte Auslösungen verhindern oder rückgängig machen können. In der Regel soll die Auslösung beim Loslassen erfolgen.
Zeiger drücken, aus dem Ziel bewegen und loslassen. Abbruch- und Rückgängigwege kontrollieren.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Der zugängliche Name eines Bedienelements muss die sichtbare Textbeschriftung enthalten. Das ermöglicht eine verlässliche Steuerung per Spracheingabe.
Sichtbaren Text mit Accessible Name vergleichen, besonders bei aria-label und grafischen Schaltflächen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Funktionen, die durch Bewegung von Gerät oder Person ausgelöst werden, benötigen grundsätzlich eine normale Bedienalternative und eine Abschaltmöglichkeit.
Schütteln, Kippen und ähnliche Eingaben identifizieren; Alternative und Deaktivierung testen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Funktionen mit Ziehbewegung brauchen grundsätzlich eine Alternative mit einem einzelnen Zeiger ohne Ziehen. Eine reine Tastaturalternative deckt dieses Kriterium nicht vollständig ab.
Sortierung und Schieberegler über einfache Klick-/Tipptasten bedienen; Drag & Drop als Zusatz behandeln.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Zeigerziele sollen mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß sein oder die definierten Abstands- bzw. Ausnahmebedingungen erfüllen. Größere Ziele, etwa 44 × 44, sind eine sinnvolle Gestaltungsempfehlung.
Zielabmessungen und Abstände im gerenderten Zustand messen. Inline-Textlinks und andere definierte Ausnahmen korrekt berücksichtigen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Die überwiegende natürliche Sprache muss programmatisch erkennbar sein, gewöhnlich über das lang-Attribut am html-Element.
Sprachcode und tatsächliche Sprache vergleichen. Aussprache mit Screenreader prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Sprachwechsel innerhalb von Texten müssen programmatisch gekennzeichnet sein, soweit nicht eine definierte Ausnahme wie ein Eigenname greift.
Fremdsprachige Absätze, Zitate und längere Textteile auf passende lang-Attribute prüfen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Bloßes Fokussieren eines Elements darf keinen unerwarteten Kontextwechsel auslösen.
Alle Elemente per Tastatur fokussieren; automatische Weiterleitung, Fensteröffnung und Fokusversetzung prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Eine Eingabe oder Auswahl darf nicht ohne vorherige Information unerwartet den Kontext wechseln.
Auswahllisten, Checkboxen und Formularfelder verändern. Automatisches Absenden oder Seitenwechsel auf Verständlichkeit prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Wiederholte Navigation innerhalb eines Seitenbestands muss in gleichbleibender relativer Reihenfolge erscheinen, sofern Nutzende die Änderung nicht selbst auslösen.
Mehrere Seitentypen einschließlich Fehlerseiten vergleichen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Gleichartige Funktionen müssen innerhalb des Seitenbestands konsistent benannt werden.
Suche, Download, Kontakt und andere wiederkehrende Funktionen auf einheitliche Benennung kontrollieren.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Wenn bestimmte Hilfemöglichkeiten wiederholt angeboten werden, müssen sie in gleichbleibender relativer Reihenfolge erscheinen. Das Kriterium verlangt nicht generell die Einführung eines Hilfedienstes.
Kontaktmöglichkeiten, Selbsthilfe und Support über die relevanten Seiten vergleichen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Automatisch erkannte Eingabefehler müssen benannt und in Text beschrieben werden. Farbe oder ein unbeschriftetes Symbol reichen nicht.
Leere, fehlerhafte und widersprüchliche Eingaben absenden; Feldzuordnung und Fehlermeldungen mit Screenreader prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Für Eingaben müssen erforderliche Beschriftungen oder Anweisungen bereitstehen. Placeholder allein verschwindet während der Eingabe und ist häufig unzureichend.
Pflichtangaben, Formate, Labels und Hilfetexte vor sowie während der Eingabe prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und ein Korrekturvorschlag bekannt ist, muss dieser angezeigt werden, sofern Sicherheit oder Zweck dadurch nicht gefährdet werden.
Fehler gezielt auslösen; verständliche und praktisch nutzbare Korrekturhinweise prüfen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Bei rechtlichen, finanziellen und bestimmten datenverändernden Vorgängen braucht es mindestens eine geeignete Absicherung: Rückgängigmachen, Prüfen/Korrigieren oder Bestätigung.
Kauf, Vertragsabschluss und wichtige Löschvorgänge vollständig testen. Bestätigungs- und Korrekturwege dokumentieren.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Bereits im selben Prozess eingegebene Informationen sollen automatisch verfügbar oder auswählbar sein, soweit keine wesentliche, sicherheitsbedingte oder zeitliche Ausnahme greift.
Mehrschrittformulare durchlaufen. Wiederholte Adress- und Identitätsangaben sowie den Rückweg prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Anmeldung darf keinen kognitiven Funktionstest voraussetzen, außer es gibt eine zulässige Alternative oder Unterstützung. Einfügen, Passwortmanager und automatisch übernommene Einmalcodes müssen praktisch nutzbar sein.
Anmeldung ohne Merken und Abtippen testen. Codeeinfügen und Autovervollständigung zulassen; CAPTCHA und rätselartige Aufgaben auf zulässige Alternativen prüfen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Bedienelemente brauchen programmatisch verfügbare Namen, Rollen, Zustände und Werte. Änderungen müssen Hilfsmitteln mitgeteilt werden. Native Elemente sind meist die verlässlichste Grundlage.
Accessible Tree und Screenreader prüfen; eigene Widgets, aria-expanded, Zustände und Namen kontrollieren.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →Statusmeldungen müssen ohne Fokuswechsel programmatisch erkennbar sein, soweit das Kriterium greift. Beispiele sind Suchergebniszahlen und Erfolgsmeldungen.
Dynamische Meldungen auslösen und mit Screenreader prüfen. Passende status-/alert- bzw. Live-Regionen verwenden, ohne jede Änderung laut vorzulesen.
Prüfgewicht: 2 · Bereich: common
Primärquelle zum Kriterium →In den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise beschreiben, welche Dienstleistung angeboten wird, wie sie funktioniert und wie sie die einschlägigen Anforderungen erfüllt. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde angeben. Diese Information ist von der Erklärung öffentlicher Stellen zu unterscheiden.
Erreichbarkeit und barrierefreies Format prüfen. Alle vier Elemente aus Anlage 3 nachvollziehen; MLBF AöR als zuständige gemeinsame Marktüberwachungsstelle prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: bfsg
Primärquelle zum Kriterium →Website, mobile Darstellungen und für die Dienstleistung benötigte Abläufe müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Die Prüfung ist nicht auf eine Checkout-Seite zu beschränken. Einbezogene Dokumente und zuständige Drittdienste gehören zum Prüfplan.
Repräsentative Seitentypen und vollständige Nutzungsprozesse prüfen; Verantwortung für eingebundene Dienstleister klären.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: bfsg
Primärquelle zum Kriterium →Soweit Unterstützungsdienste verfügbar sind, müssen sie Informationen zur Barrierefreiheit und zur Kompatibilität mit assistiven Technologien über barrierefreie Kommunikationsmittel bereitstellen.
Supportkanäle, Produkt-/Dienstleistungsinformationen und Auskunftsfähigkeit praktisch kontrollieren.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: bfsg
Primärquelle zum Kriterium →Die Einhaltung muss während des Angebots gesichert werden. Änderungen, neue Anforderungen und maßgebliche Standards berücksichtigen. Bei Nichtkonformität sind Korrekturmaßnahmen und gegebenenfalls die Information der zuständigen Marktüberwachungsbehörden erforderlich.
Verantwortlichkeit, Releasekontrollen, Beschwerdeprozess und dokumentierte Korrekturen prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: bfsg
Primärquelle zum Kriterium →Identifizierung, Authentifizierung, elektronische Signaturen sowie Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen zugänglich sein. Das betrifft auch eingebundene Bezahl- und Identitätsdienste.
Den vollständigen Weg vom Angebot bis zur Bestätigung mit Tastatur, Vergrößerung und Hilfsmitteln durchlaufen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: commerce
Primärquelle zum Kriterium →Informationen zur Barrierefreiheit verkaufter Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, soweit sie vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden.
Vorhandene Hersteller-/Anbieterangaben auffinden, verständlich zuordnen und zugänglich veröffentlichen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: commerce
Primärquelle zum Kriterium →Informationen zu erfassten Bankdienstleistungen müssen verständlich sein und dürfen die sprachliche Komplexität von Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nicht überschreiten. B2 ist keine allgemeine Pflicht zu Leichter Sprache für jede Firmenwebsite.
Verständlichkeit fachlich beurteilen lassen; Vertrags-, Sicherheits- und Identifizierungshinweise einbeziehen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: bank
Primärquelle zum Kriterium →Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen einschließlich elektronischer Signaturen sind zugänglich zu gestalten.
Vollständige fachliche Prozesse und alternative Eingabe-/Freigabeverfahren prüfen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: bank
Primärquelle zum Kriterium →Für erfasste Telekommunikationsdienste gelten zusätzliche Anforderungen, insbesondere Echtzeittext ergänzend zu Sprachkommunikation sowie bei bereitgestelltem Video die erforderliche Gesamtgesprächsfunktionalität.
Dienstumfang und technische Umsetzung gegen § 14 BFSGV prüfen; eine Websiteprüfung allein deckt den Dienst nicht ab.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: telecom
Primärquelle zum Kriterium →Nach §§ 99a bis 99e MStV sind Zugang, Auswahl und Nutzung audiovisueller Mediendienste barrierefrei zu ermöglichen. Zugangsoberfläche und vorhandene Barrierefreiheitskomponenten prüfen. § 99c verlangt öffentlich zugängliche Angaben zur Erfüllung einschließlich der zuständigen Landesmedienanstalt. § 99a Abs. 5 enthält eine eigene Kleinstunternehmens-Ausnahme.
Anbieterstatus, Größe, Programmführer, Bedienelemente und Informationspflichten prüfen. Dieser Medienzugang ist kein eigener BFSG-Diensttyp; einen zusätzlichen Online-Vertragsdienst separat einordnen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: audiovisual
Primärquelle zum Kriterium →Bei erfassten Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehrsdiensten gelten zusätzliche Anforderungen an Informationen zur Barrierefreiheit, Unterstützung und Fahrgastinformation. Für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr ist der BFSG-Dienstleistungsumfang gesondert eingeschränkt. Ein eigener Online-Vertragsdienst kann dennoch separat zu prüfen sein.
Reiseinformationen, Buchung, Echtzeitinformation und Hilfe prüfen; Verkehrskategorie und weitere Fahrgastrechte berücksichtigen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: transport
Primärquelle zum Kriterium →Bei erfassten E-Books sind unter anderem Struktur, flexible Darstellung, Navigation, alternative Wiedergabe und Informationen zur Barrierefreiheit relevant. Digitale Schutzmaßnahmen dürfen die Barrierefreiheitsfunktionen nicht blockieren.
Publikation und Lesesoftware selbst prüfen. Metadaten, Textzugang, Vorlesbarkeit und DRM berücksichtigen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: ebook
Primärquelle zum Kriterium →Öffentliche Stellen benötigen nach dem einschlägigen Recht eine maschinenlesbare Erklärung mit Status, nicht zugänglichen Inhalten und Gründen, Alternativen, Erstellungs-/Prüfdatum, Feedback und Durchsetzungsverfahren. Für den Bund ist sie von jeder Seite erreichbar. Landesvorgaben sind ergänzend zu beachten.
Pflichtinhalte anhand der EU-Mustererklärung und des Bundes-/Landesrechts prüfen; tatsächliche Befunde nennen statt pauschal volle Konformität zu behaupten.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: public
Primärquelle zum Kriterium →Barrieren müssen elektronisch gemeldet und Informationen in zugänglicher Form angefordert werden können. Der Kontaktweg muss einfach auffindbar und bedienbar sein.
Von verschiedenen Seitentypen aus den Kontaktweg finden und eine Anfrage testweise durchlaufen; Bearbeitungsfristen nach dem zuständigen Recht beachten.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: public
Primärquelle zum Kriterium →Die Erklärung muss den vorgesehenen Weg nennen, wenn eine Rückmeldung oder ein Informationsantrag nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde. Die zuständige Stelle hängt von Bund oder Bundesland ab.
Stelle, aktuelle Kontaktwege und Verfahrensbeschreibung kontrollieren. BFSG-Marktüberwachung nicht mit dem Verfahren öffentlicher Stellen verwechseln.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: public
Primärquelle zum Kriterium →Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren; die EU-Musterregel sieht eine Überprüfung mindestens jährlich vor. Änderungen der Website können eine frühere Aktualisierung erfordern.
Prüfdatum, Methode und Verantwortlichkeit kontrollieren; konkrete Landesvorgaben ergänzen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: public
Primärquelle zum Kriterium →Der Prüfplan muss relevante Dokumente und gegebenenfalls Software-/Supportfunktionen einbeziehen. EN 301 549 enthält Anforderungen über die Web-WCAG hinaus. Gesetzliche Inhaltsausnahmen sind konkret zu begründen.
PDFs und andere Dokumente separat prüfen; benötigte Online-Verfahren und die funktionalen EN-Kapitel zuordnen.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: public
Primärquelle zum Kriterium →Für öffentliche Stellen des Bundes verlangt § 4 BITV 2.0 auf der Startseite Erläuterungen zu wesentlichen Inhalten, Navigation, Erklärung zur Barrierefreiheit und weiteren Angeboten in DGS und Leichter Sprache. Für Länder und Kommunen sind Umfang und Verbindlichkeit nach dem jeweiligen Landesrecht zu bestimmen.
Für den Bund beide Angebote fachlich prüfen. Für Land/Kommune die verlinkte amtliche Landesgrundlage heranziehen und den konkreten Umfang dokumentieren.
Prüfgewicht: 3 · Bereich: public
Primärquelle zum Kriterium →Recherchierter Stand, keine automatische Rechtsaktualisierung. Änderungen müssen anhand der amtlichen Quellen nachgeführt werden. Für Landesprofile sind zusätzliche Detailpflichten noch gesondert zu prüfen.
Nach dem ersten Check erscheinen hier Befunde, offene Prüfungen und Exporte.
Website prüfenTRANSPARENTE METHODE
HTML-Analyse, gerenderte Stichprobe und menschliche Beurteilung beantworten unterschiedliche Fragen. Der Bericht zeigt diese Unterschiede ausdrücklich.
Der PHP-Crawler liest öffentliches HTML, berücksichtigt robots.txt, folgt begrenzt internen Links und prüft 29 strukturelle Aspekte. Private IP-Bereiche, fremde Ports, unzulässige Weiterleitungen sowie zu große Antworten werden blockiert. CSS, Ziel-JavaScript, Logins und vollständige Geschäftsprozesse werden nicht ausgeführt.
Das lokale Zusatzskript betrachtet eine begrenzte sichtbare Stichprobe. Es scrollt die geöffnete Seite schrittweise und stellt die ursprüngliche Position wieder her. Kontrast wird nur bei einfachen, eindeutig bestimmbaren Farben beurteilt. Bilder, Transparenz, Pseudoelemente, komplexe Hintergründe, geschlossene Shadow-DOMs und fremde Frames bleiben offen. Zielgröße erfordert die manuelle Prüfung der Abstands- und Ausnahmefälle.
Prüfen Sie Tastaturwege, Fokus, Screenreader-Ausgabe, Vergrößerung und Reflow, Formularfehler, Authentifizierung, Medienalternativen, Dokumente und vollständige Prozesse. Alternativtexte und Überschriften müssen inhaltlich geeignet sein. Rechtsinformationen und tatsächlicher Anwendungsbereich sind ebenfalls menschlich zu beurteilen.
Der technische Score lautet 100 × Summe(Prüfgewicht × Ergebnisfaktor) / Summe der bewertbaren Prüfgewichte. Bestanden = 1, Warnung = 0,5, Fehler = 0. Nicht zutreffend und nicht automatisch beurteilt werden ausgeschlossen. Der Katalogscore umfasst belegte Erfüllung aller anwendbaren aktiven Kriterien; offene Kriterien bleiben mit null Punkten im Nenner. Manuelle Abdeckung zählt beurteilte Gewichte einschließlich festgestellter Fehler. Begründet nicht zutreffende Punkte werden aus dem Nenner entfernt. Kein Score ist ein Konformitätsnachweis.
Die aktuelle Version bietet eine Druckansicht mit browsergestütztem PDF-Export. Seitenumbrüche, Befunde und Prüfnotizen werden für den Druck aufbereitet. Es gibt keinen serverseitigen PDF-Renderer. Ob die erzeugte PDF korrekt getaggt ist und PDF/UA erfüllt, hängt vom Browser ab und wird hier nicht bestätigt. Geben Sie den vollständigen HTML-Export als zugängliche Hauptfassung mit.
Diese Links führen zu den offiziellen Anbietern. WAVE startet eine erneute externe Prüfung der Zieladresse; der Link ist kein gespeicherter Nachweis dieses Berichts. Browserwerkzeuge helfen, die gerenderte Darstellung zu untersuchen.
Erst beim Anklicken wird ein Anbieter geöffnet. Der WAVE-Link übergibt dann die angegebene Website-Adresse. Die anderen Links öffnen die Werkzeuganleitungen ohne Zieladresse.
Onlineprüfung mit Befunden auf der Zielseite. Bei vorhandenem Bericht ist die Website-Adresse im Link vorausgefüllt.
WAVE öffnen →Browserwerkzeug für gerenderte Seiten mit Fundstellen und Regelbeschreibungen. Funktionsumfang und Nutzungsbedingungen beim Anbieter prüfen.
Anbieter und Anleitung öffnen →Automatische Teiltests und angeleitete manuelle Prüfungen im Browser, einschließlich Tastaturwegen.
Anbieter und Anleitung öffnen →Barrierefreiheits-Audits in den Chrome-Entwicklerwerkzeugen. Der Score umfasst die dort bewerteten automatischen Audits.
Anbieter und Anleitung öffnen →Deutschsprachiger Prüfplan für eigene interne Beurteilungen. Die Nutzungsbedingungen begrenzen den Einsatz der Selbstbewertung.
Anbieter und Anleitung öffnen →Offizielles WAI-Verzeichnis mit Filtern für Standards, Technologien, Kosten und Prüfverfahren. Weitere spezialisierte Werkzeuge bewusst auswählen.
Anbieter und Anleitung öffnen →Zusätzliches Prüfwerkzeug für PDF-Dateien. Automatische Prüfungen und manuelle Kontrolle der Dokumentstruktur ergänzen einander. Betriebssystem und Nutzungsbedingungen beim Anbieter prüfen.
Anbieter und Anleitung öffnen →Die Werkzeuge haben unterschiedliche Prüfverfahren. Ihre Ergebnisse und Scores werden hier nicht automatisch übernommen.